Ehegattenunterhalt
Ob nach einer Scheidung einer der „Exgatten“ Unterhalt bezahlt bekommt, hängt im Wesentlichen vom Verschulden an der Scheidung ab.
Derjenige, den die alleinige oder überwiegende Schuld an der Zerrüttung der Ehe trifft, hat dem unschuldig geschiedenen Ehegatten einen angemessen Unterhalt zu bezahlen, wenn dessen eigenes Einkommen nicht für die Lebensführung ausreicht.
Der angemessene Unterhalt entspricht in etwa dem Unterhaltsanspruch bei aufrechter Ehe. Der Unterhaltsberechtigte hat aber eine Berufstätigkeit auszuüben, sofern ihm dies zumutbar ist. Die dadurch erzielten Einkünfte werden auf den Unterhalt angerechnet.
Der Ehegattenunterhalt berechnet sich nach der Höhe des Familieneinkommens. Das Gehalt der Ehegatten wird zusammengezählt, von der Summe erhält der unschuldige Ehegatte einen gewissen Prozentsatz als Unterhalt, abzüglich des Eigeneinkommens.
Wir berechnen für Sie den angemessenen Unterhalt und machen diesen, wenn eine einvernehmliche Einigung nicht möglich ist, mittels einer Unterhaltsklage für Sie geltend.