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Trennung

Einer Scheidung voran geht manchmal auch eine einstweilige Trennung des Ehepaares, die oft einer endgültigen Entscheidungsfindung über eine Scheidung dienen soll. In diesem Fall empfiehlt es sich eine schriftliche Trennungsvereinbarung zu schließen.

 Eine Trennungsvereinbarung kann bei einer späteren Scheidung den Beweis erbringen, dass die Trennung einvernehmlich erfolgt ist und kein böswilliges Verlassen vorgeworfen werden kann.

Wir beraten Sie bezüglich einer Trennungsvereinbarung gerne.