Scheidung: Verschuldensgrund Fremgehen
Rechtsanwältin Braun im Interview mit der Wiener Bezirkszeitung:
Fremdgehen stellt bei einer Scheidung nach wie vor, entgegen weit verbreiteter irriger Meinung, einen Verschuldensgrund dar. In einem strittigen Scheidungsverfahren wird jedoch geprüft ob der Seitensprung schuld daran ist, dass die Ehe zerstört ist ( „relativer“ Verschuldensgrund)
http://www.meinbezirk.at/themen/katharina-braun.html