Unterhaltsverpflichtung: selbst verschuldeter Arbeitsplatzverlust
Welche Auswirkung hat ein selbstverschuldeter Arbeitsplatzverlust auf die Unterhaltsverpflichtung?
Der Oberste Gerichtshof stellte diesbezüglich unmissverständlich fest, dass sich der unterhaltspflichtige (geschiedene) Ehegatte nach einer Eigenkündigung ohne sachliche Rechtfertigung so zu behandeln lassen hat, als hätte er seinen Arbeitsplatz behalten. Der unterhaltspflichtige Ehegatte ist daher auf sein bisheriges Einkommen anzuspannen. Insofern ein Unterhaltsschuldner somit sein Dienstverhältnis beenden möchte, ist somit – insbesondere bei einer Eigenkündigung – dringend darauf zu achten, dass entweder bereits ein neuer vergleichbarer Job gefunden werden kann bzw. müsste dargelegt werden können, wieso eine Kündigung unumgänglich ist.